NIS-2: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Mauszeiger klickt auf das Wort „Security“ auf einem Bildschirm

Seit Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz, ab 2027 will das BSI die Einhaltung aktiv einfordern. Wir fassen zusammen, wer betroffen ist, was auf die Geschäftsleitung zukommt und warum auch die Website dazugehört.

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Rund 29.000 Unternehmen sind direkt betroffen – und mit ihnen ihre Dienstleister, Lieferketten und Webauftritte. Anfang Oktober 2026 hat das BSI angekündigt, die Umsetzung noch im vierten Quartal 2026 aktiv einzufordern. Im ersten Quartal 2027 sollen erste Anordnungen folgen, die Unternehmen verpflichten, ihre IT zu prüfen und Nachweise vorzulegen – Websites und Onlineshops eingeschlossen.

Bist du betroffen?
Entscheidend sind Branche und Unternehmensgröße. Grob gilt: Ab 50 Beschäftigten bzw. mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme in einem der genannten Sektoren – etwa Energie, Gesundheit, Verkehr, Maschinenbau, Elektronik oder digitale Dienste – fällt ein Unternehmen in den Anwendungsbereich. Auch kleinere Unternehmen spüren NIS-2 über die Anforderungen ihrer Kunden und die Lieferkette.

Cybersicherheit wird Chefsache
NIS-2 nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht:

  • Sie muss die Sicherheitsmaßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen.
  • Sie muss regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
  • Bei Pflichtverletzungen haftet sie dem Unternehmen gegenüber persönlich.
  • Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind dem BSI innerhalb von 24 Stunden zu melden.
  • Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Auch deine Website gehört dazu
Deine Website ist Teil deiner IT-Landschaft und damit Teil deines Risikomanagements. NIS-2 verlangt unter anderem Schwachstellenmanagement, Zugriffskontrolle und Sicherheit in der Lieferkette. Die gute Nachricht: Wer Maßnahmen dokumentiert, Verantwortlichkeiten klärt und Prozesse nachweisbar betreibt, ist in einer völlig anderen Position als jemand, der „nichts wusste“.

Mehr erfahren
Alle Details zu Betroffenheit, Pflichten und dem, was eine NIS-2-taugliche Website ausmacht, findest du auf unserer NIS-2-Seite. Ob dein Unternehmen betroffen ist und wie gut deine Website aufgestellt ist, zeigt dir unser kostenloser NIS-2-Check in wenigen Minuten.

Zur NIS-2-Seite

Cookies

Wir verwenden Cookies auf dieser Website, um verschiedene Funktionen zu gewährleisten. Infos zu den verwendeten Cookies und über uns findest du in unserer Datenschutzerklärung bzw. im Impressum.

Zwingend erforderliche Cookies, um die Funktion der Website zu gewährleisten.

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.