NIS-2-UmsetzungsgesetzCybersicherheit & Pflichten
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland. Rund 29.000 Unternehmen sind betroffen – und mit ihnen deren Dienstleister, Lieferketten und Webauftritte. Wir realisieren Websites für betroffene Unternehmen ausschließlich mit TYPO3, betreuen sie verbindlich und automatisieren die Prozesse dahinter, damit sie nachweisen können, was das Gesetz verlangt.
Durchsetzungsinitiative zum BSIGEs wird Ernst
Anfang Oktober 2026 hat das BSI eine Durchsetzungsinitiative zum BSIG (NIS-2) noch im vierten Quartal 2026 angekündigt. Im ersten Quartal 2027 sollen erste Anordnungen kommen, die betroffene Unternehmen verpflichten, ihre IT zu auditieren und Nachweise abzugeben. Dazu gehören auch Websites oder Onlineshops. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf, um nach einer ersten Anhörung Bußgelder zu vermeiden.

Bist du betroffen?
Entscheidend sind Branche und Unternehmensgröße. Das Gesetz unterscheidet „besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen. Grob gilt: Ab mittlerer Unternehmensgröße (ab 50 Beschäftigten bzw. mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme) in einem der unten genannten Sektoren bist du im Anwendungsbereich. Auch kleinere Unternehmen spüren NIS-2 – über Kundenanforderungen und die Lieferkette.
Die genaue Zuordnung richtet sich nach Anlage 1 und 2 des BSI-Gesetzes. Wir helfen gerne bei der ersten Einordnung – die verbindliche rechtliche Prüfung gehört in die Hände deiner Rechtsberatung.
Was droht, wenn das Thema ignoriert wird?Für Geschäftsführung und Vorstand
NIS-2 macht Cybersicherheit zur Leitungsaufgabe. „Das macht die IT“ zählt nicht mehr als Antwort.
Die gute Nachricht
Wer Maßnahmen dokumentiert, Verantwortlichkeiten klärt und Prozesse nachweisbar betreibt, ist in einer völlig anderen Position als jemand, der „nichts wusste“. Genau dabei unterstützen wir.
TYPO3 mit Agentur – statt Baukasten mit EinzelkämpferUnser Ansatz
Deine Website ist Teil deiner IT-Landschaft und damit Teil deines Risikomanagements. NIS-2 verlangt unter anderem Schwachstellenmanagement, Zugriffskontrolle und Sicherheit in der Lieferkette. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
Fairerweise: Auch andere Systeme lassen sich sicher betreiben. Entscheidend sind Architektur, Pflege und Prozesse – und genau da sind Agenturen mit TYPO3 im Vorteil gegenüber improvisierten Einzellösungen.
Warum ein Wartungsvertrag unter NIS-2 faktisch Pflicht wirdBetrieb statt Einmal-Projekt
NIS-2 schreibt keinen „Wartungsvertrag“ vor. Es schreibt Ergebnisse vor: Schwachstellen erkennen und beheben, Systeme aktuell halten, Maßnahmen wirksam betreiben und nachweisen. Eine Website, die nach dem Livegang niemand mehr anfasst, erfüllt das nicht.
Was ein NIS-2-tauglicher Wartungsvertrag regelt
- Regelmäßige Core-, Extension- und Server-Updates
- Schnelle Reaktion auf kritische Sicherheitsmeldungen (definierte Fristen)
- Monitoring, Backups und regelmäßige Wiederherstellungstests
- Rechte- und Zugriffsprüfung (Konten, Rollen, Ausscheidende)
- Protokollierung und Nachweise für dein Risikomanagement
- Benannte Ansprechpartner und Vertretung
- Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen und Meldepflichten
Warum das Thema Lieferkette so wichtig ist
- Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Dienstleister und Lieferanten bewerten. Als Agentur sind wir ein solcher Dienstleister.
- Mit einem verbindlichen Wartungsvertrag kannst du deiner Geschäftsleitung, deinen Kunden und Prüfern zeigen: Hier ist Verantwortung geregelt – schriftlich, messbar, nachweisbar.
- Ohne Vertrag bleibt offen, wer wann was patcht. Im Schadensfall ist das genau die Lücke, die teuer wird.
Prozesse automatisieren – damit Compliance nicht an Excel-Listen scheitertMehr als Websites
NIS-2 ist zu großen Teilen ein Prozessthema: Wer darf was? Wer meldet wann? Wo ist das dokumentiert? Manuelle Abläufe sind fehleranfällig und im Ernstfall zu langsam. Wir bringen Struktur und Automatisierung in deine Abläufe.
Das Ergebnis
Weniger manuelle Fehler, schnellere Reaktion, saubere Nachweise – und eine Geschäftsleitung, die ihre Überwachungspflicht belegen kann.

