Bildrechte und Nutzungsrechte: Was du bei Fotos und Videos beachten musst

Wer ein Foto oder Video veröffentlicht, braucht dafür die passenden Rechte. Denn jedes Bild hat einen Urheber – und oft sind auch Menschen darauf zu sehen, die mitreden dürfen. Wer das ignoriert, riskiert teure Abmahnungen. Mit ein paar Grundregeln bist du auf der sicheren Seite.

Urheberrecht: Wem gehört ein Bild?

Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald jemand ein Foto macht oder ein Video dreht – ganz ohne Anmeldung. Es liegt bei der Fotografin oder dem Filmer und lässt sich in Deutschland nicht verkaufen. Was weitergegeben wird, sind Nutzungsrechte.

Nutzungsrechte: Was darfst du mit dem Bild machen?

Nutzungsrechte legen fest, wie, wo und wie lange du ein Bild verwenden darfst. Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • Einfach oder ausschließlich: Bei einfachen Rechten darf das Bild auch anderen überlassen werden. Ausschließliche Rechte garantieren dir die alleinige Nutzung.
  • Medium: nur Website, auch Social Media, auch Print oder Anzeigen?
  • Zeitraum und Gebiet: unbefristet oder für eine Kampagne, nur in Deutschland oder weltweit?
  • Bearbeitung: Darfst du das Bild zuschneiden, retuschieren oder mit Text versehen?

Halte die Vereinbarung am besten schriftlich fest. Was nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt im Zweifel als nicht übertragen.

Recht am eigenen Bild

Sind Personen erkennbar abgebildet, brauchst du grundsätzlich deren Einwilligung – auch bei Mitarbeitenden. Für Social Media und Karriereseiten empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung, die regelt, wofür die Aufnahmen genutzt werden und was nach einem Ausscheiden passiert. Ausnahmen gibt es etwa bei Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen, oder bei Versammlungen.

Urhebernennung

Fotografinnen und Fotografen haben das Recht, als Urheber genannt zu werden. Bei Stockfotos ist die Nennung oft Teil der Lizenz. Fehlt sie, kann das bereits ein Verstoß sein – auch wenn das Bild bezahlt wurde.

Stockfotos und KI-Bilder

Auch bei Bilddatenbanken gilt: Lies die Lizenz. Viele Standardlizenzen erlauben zum Beispiel keine Nutzung in Logos oder auf Produkten zum Weiterverkauf. Bei KI-generierten Bildern ist die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt – prüfe die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Bei Videos kommt Musik dazu

Bei Videos gelten dieselben Regeln für Bild und Personen. Zusätzlich braucht jede Hintergrundmusik eine passende Lizenz. Ein Song, der privat auf Social Media erlaubt ist, darf in Unternehmensvideos oft nicht verwendet werden.

Wie wir dich unterstützen

Wenn wir Fotos und Videos für dich produzieren, klären wir die Nutzungsrechte von Anfang an – abgestimmt darauf, wo du die Aufnahmen einsetzen willst. Mehr dazu auf unserer Seite zu Foto + Video.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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