
Cookie-Banner und Consent: Was rechtlich gilt
Ein Cookie-Banner holt die Einwilligung der Besucher ein, bevor eine Website nicht notwendige Cookies oder Tracking einsetzt. In Deutschland regeln das vor allem die DSGVO und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Welche Cookies brauchen eine Zustimmung?
- Ohne Zustimmung erlaubt: technisch notwendige Cookies, etwa für den Warenkorb, Logins oder das Speichern der Cookie-Auswahl selbst.
- Nur mit Zustimmung: Analyse und Statistik, Marketing und Retargeting sowie eingebettete Inhalte wie Videos oder Karten, die Daten an Dritte übertragen.
Was ein rechtssicheres Banner ausmacht
- „Ablehnen“ ist genauso einfach erreichbar wie „Akzeptieren“.
- Keine vorab angehakten Optionen – Zustimmung muss aktiv erfolgen.
- Verständliche Erklärung, wofür die Daten genutzt werden.
- Nicht notwendige Skripte laden erst nach der Zustimmung.
- Die Auswahl lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen.
Häufige Fehler
Tracking, das schon vor der Zustimmung läuft, versteckte Ablehnen-Buttons oder Banner, die nur informieren statt zu fragen, sind typische Ursachen für Abmahnungen. Auch eingebettete Videos und Karten werden oft vergessen.
Wie wir dich unterstützen
Wir binden Consent-Lösungen so ein, dass externe Dienste erst nach Zustimmung laden – und die Website trotzdem schnell und übersichtlich bleibt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
