
BFSG: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für deine Website bedeutet
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt eine EU-Richtlinie um. Ziel ist, dass auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen online einkaufen, buchen und Verträge abschließen können.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft vor allem Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Websites heißt das: Wer online Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden verkauft oder Verträge abschließt, fällt in der Regel darunter – etwa Onlineshops, Buchungsportale oder Bankdienstleistungen.
- Meist nicht betroffen: reine Informations- und Unternehmenswebsites ohne Vertragsabschluss sowie Angebote ausschließlich für Geschäftskunden
- Ausnahme für Kleinstunternehmen: Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind ausgenommen
Was bedeutet barrierefrei?
Maßgeblich sind die anerkannten Standards, in der Praxis vor allem die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Dazu gehören unter anderem:
- ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriften
- Bedienbarkeit komplett per Tastatur
- Alternativtexte für Bilder und verständliche Formulare
- saubere Struktur, die Screenreader korrekt vorlesen können
Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Bei Verstößen drohen Anordnungen der Marktaufsicht und Bußgelder.
Auch ohne Pflicht sinnvoll
Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Einschränkungen: Klare Strukturen, gute Kontraste und verständliche Texte machen jede Website angenehmer – und kommen auch der Suchmaschinenoptimierung zugute.
Wie wir dich unterstützen
Wir prüfen, ob dein Angebot unter das BFSG fällt, und setzen Websites und Shops barrierefrei nach WCAG um. Mehr dazu auf unserer Seite zu Web & E-Commerce.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.