
KMU-Definition der EU: Wann ist ein Unternehmen klein oder mittel?
KMU steht für „kleine und mittlere Unternehmen“. Welche Firmen dazugehören, legt die Europäische Union in ihrer Empfehlung 2003/361/EG fest. Entscheidend sind drei Kennzahlen: die Zahl der Mitarbeitenden, der Jahresumsatz und die Bilanzsumme. Die Einordnung klingt nach Formalie, hat aber handfeste Folgen – etwa bei Förderprogrammen wie der BAFA-Förderung oder bei der Frage, ob dein Unternehmen unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fällt.
Die Schwellenwerte im Überblick
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeitende und maximal 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
- Kleines Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeitende und maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
- Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeitende und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
Wichtig ist die Verknüpfung: Die Mitarbeiterzahl muss immer unter dem Schwellenwert liegen. Bei den Finanzzahlen reicht es dagegen, wenn entweder der Umsatz oder die Bilanzsumme eingehalten wird. Wer mehr als 249 Mitarbeitende beschäftigt oder beide Finanzgrenzen überschreitet, gilt als Großunternehmen.
Ein Beispiel
Ein Maschinenbauer hat 120 Mitarbeitende, 70 Mio. € Umsatz und eine Bilanzsumme von 30 Mio. €. Der Umsatz liegt zwar über 50 Mio. €, die Bilanzsumme aber unter 43 Mio. € – das Unternehmen ist damit ein mittleres Unternehmen und zählt zu den KMU.
Wie werden die Mitarbeitenden gezählt?
Gezählt wird nicht nach Köpfen, sondern in sogenannten Jahresarbeitseinheiten (JAE). Eine Vollzeitkraft, die das ganze Jahr beschäftigt war, zählt als 1. Teilzeitkräfte und Saisonbeschäftigte werden anteilig berücksichtigt.
- Mitgezählt werden: Angestellte, mitarbeitende Inhaberinnen und Inhaber sowie Teilhaber, die regelmäßig im Unternehmen tätig sind.
- Nicht mitgezählt werden: Auszubildende und Studierende in beruflicher Ausbildung sowie Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit.
Maßgeblich sind die Zahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, der Umsatz jeweils ohne Mehrwertsteuer. Neu gegründete Unternehmen verwenden eine nachvollziehbare Schätzung für das laufende Jahr.
Eigenständig, Partner oder verbunden?
Ein häufiger Stolperstein: Ist dein Unternehmen mit anderen Unternehmen verflochten, zählen deren Zahlen unter Umständen mit. Die EU unterscheidet drei Fälle:
- Eigenständiges Unternehmen: keine Beteiligung von 25 % oder mehr an oder durch andere Unternehmen. Es zählen nur die eigenen Zahlen.
- Partnerunternehmen: Beteiligung zwischen 25 % und 50 %. Die Zahlen des Partners werden anteilig hinzugerechnet.
- Verbundenes Unternehmen: Beteiligung über 50 % bzw. beherrschender Einfluss. Die Zahlen werden vollständig addiert.
Gehört ein Unternehmen zu 25 % oder mehr der öffentlichen Hand, gilt es in der Regel nicht als KMU.
Ab wann ändert sich der Status?
Ein einmaliger Ausreißer ändert nichts: Der KMU-Status geht erst verloren – oder wird erst erworben –, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- bzw. unterschritten werden. Ein besonders starkes Jahr kostet dich also nicht sofort den Zugang zu Förderprogrammen.
Wofür die KMU-Definition wichtig ist
Förderprogramme
Viele Förderprogramme von Bund, Ländern und EU stehen nur KMU offen oder bieten ihnen höhere Fördersätze. Ein Beispiel ist die Förderung von Unternehmensberatungen durch das BAFA. Ob und in welcher Höhe du gefördert werden kannst, prüfen wir gerne mit dir – mehr dazu auf unserer Seite zur BAFA-Förderung.
NIS-2 und Cybersicherheit
Auch das NIS-2-Umsetzungsgesetz greift auf die KMU-Definition zurück: In den betroffenen Sektoren fallen grundsätzlich mittlere und große Unternehmen unter die neuen Pflichten – also ab 50 Mitarbeitenden oder ab mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Eine Besonderheit: Die Zahlen von Partner- oder verbundenen Unternehmen werden hier nicht hinzugerechnet, wenn dein Unternehmen bei seiner IT unabhängig von ihnen ist. Ob dein Unternehmen betroffen ist, erfährst du auf unserer NIS-2-Seite.
KMU, Mittelstand, Small Mid-Caps – was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden oft gleichgesetzt, meinen aber nicht dasselbe:
- Mittelstand ist kein rechtlicher Begriff. Er beschreibt vor allem inhabergeführte Unternehmen, bei denen Eigentum und Leitung in einer Hand liegen – unabhängig davon, ob sie die KMU-Grenzen einhalten.
- Small Mid-Caps sind eine 2025 von der EU-Kommission empfohlene Kategorie zwischen KMU und Großunternehmen: bis 749 Mitarbeitende und bis 150 Mio. € Umsatz oder 129 Mio. € Bilanzsumme. Für sie sollen nach und nach einzelne Erleichterungen gelten, die bisher KMU vorbehalten waren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Grundlage ist die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission; Stand: Oktober 2026.