Impressumspflicht: Was in ein Impressum gehört

Wer geschäftsmäßig eine Website oder ein Social-Media-Profil betreibt, muss ein Impressum angeben. Grundlage ist in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Das Impressum muss leicht erkennbar, direkt erreichbar und ständig verfügbar sein.

Die wichtigsten Pflichtangaben

  • vollständiger Name bzw. Firma mit Rechtsform
  • ladungsfähige Anschrift – ein Postfach reicht nicht
  • Vertretungsberechtigte, etwa die Geschäftsführung
  • E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, zum Beispiel Telefon
  • Registergericht und Registernummer, sofern vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • je nach Beruf: zuständige Kammer und Berufsbezeichnung

Auch an Social Media denken

Auch geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken brauchen ein Impressum. Ein gut sichtbarer Link auf das Impressum der Website ist dabei in der Regel ausreichend.

Typische Fehler

Ein versteckter Link, veraltete Angaben nach einem Umzug oder fehlende Registerdaten sind häufige Abmahngründe – und lassen sich leicht vermeiden.

Wie wir dich unterstützen

Wir sorgen dafür, dass Impressum und Datenschutzerklärung auf deiner Website technisch sauber eingebunden und von jeder Seite aus erreichbar sind.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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