
Werbekennzeichnung: Wann „Anzeige“ oder „Werbung“ dabeistehen muss
Werbung muss als Werbung erkennbar sein. Das gilt für Anzeigen, aber auch für Beiträge in Social Media, Blogartikel und Videos, sobald dafür Geld, Produkte oder andere Vorteile fließen. Wer das verschweigt, betreibt Schleichwerbung – und riskiert Abmahnungen.
Wann muss gekennzeichnet werden?
- bei bezahlten Kooperationen und Sponsoring
- wenn Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt wurden
- bei Provisionen über Partnerlinks
- wenn ein Beitrag überwiegend werblich ist, auch für das eigene Unternehmen auf privaten Profilen
So sieht eine gute Kennzeichnung aus
- gut sichtbar am Anfang, nicht versteckt am Ende
- eindeutige Begriffe wie „Werbung“ oder „Anzeige“
- bei Videos zu Beginn eingeblendet oder gesagt
- die Kennzeichnungsfunktionen der Plattformen zusätzlich nutzen
Eigene Unternehmenskanäle
Auf dem offiziellen Profil eines Unternehmens ist für jeden erkennbar, dass es um das eigene Angebot geht. Anders sieht es aus, wenn Mitarbeitende oder Partner auf ihren privaten Kanälen werben – dann sollte die Verbindung offen benannt werden.
Wie wir dich unterstützen
Wir planen Kooperationen und Social-Media-Kampagnen von Anfang an so, dass Kennzeichnung und Transparenz stimmen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
